Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Iris Braun E-Learning Design, Inhaberin Iris Braun

1. Regelungsgegenstand
  • Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Iris Braun E-Learning Design, nachfolgend „Anbieterin“ genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Kunde“ genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
  • Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in einem gesonderten Vertrag mit dazugehöriger Leistungsbeschreibung festgelegt.
  • Angebote der Anbieterin sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie vom Anbieter schriftlich bestätigt werden. 
2. Vergütung 
  • Die Höhe der Vergütung sowie der Abrechnungsmodus richten sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Rechnungen der Anbieterin sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt 30 Tage nach Zugang der Rechnung oder durch Mahnung oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, durch Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht der Anbieterin ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach dem Diskont-Überleitungsgesetz zu, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Anbieterin ein geringerer Zinsschaden entstanden ist. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
  • Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er der Anbieterin alle dadurch entstandenen Kosten ersetzen und die Anbieterin von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
  • Falls der Kunde vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann die Anbieterin einen angemessenen Teil der vereinbarten Vergütung als Stornogebühr verlangen. 
3. Leistungszeit 
  • Vereinbarte Leistungs- und Liefertermine verlängern sich jeweils um den Zeitraum, in dem die Anbieterin durch Umstände, die nicht von ihr zu vertreten sind, an der Erbringung der Leistung gehindert ist. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem die Anbieterin auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet. 
4. Mitwirkung des Kunden 
  • Der Kunde stellt der Anbieterin die in den Medien einzubindenden Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, Logos etc.) in der gemäß Leistungsbeschreibung vereinbarten Form zur Verfügung. Für die Beschaffung oder Herstellung der Inhalte ist der Kunde selbst verantwortlich soweit dies nicht eigener Bestandteil eines Vertrages ist.
  • Der Kunde stellt der Anbieterin alle sonstigen zur Durchführung der Vertragsleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung.
  • Soweit im Rahmen der Vertragsdurchführung Arbeiten in den Geschäftsräumen des Kunden durchzuführen sind, wird der Kunde der Anbieterin während der üblichen Geschäftszeiten ungehinderten Zutritt gewähren und ihnen Räumlichkeiten und Arbeitsmaterial in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen.
5. Haftung 
  • Für Mängel ihrer Leistungen haftet die Anbieterin nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
  • Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin dem Kunden nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalspflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der Anbieterin auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbeschränkung auch im Falle eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen der Anbieterin gilt. Die Haftung der Anbieterin ist auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt.
  • Für den Verlust kundeneigener Daten haftet die Anbieterin nur, wenn die Daten vom Kunden ausreichend aktuell und vollständig gesichert wurden und eine Rekonstruktion mit vertretbarem Aufwand möglich ist.
  • Die Anbieterin ist für die vom Kunden bereitgestellten Inhalte nicht verantwortlich. Insbesondere ist sie nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte die Anbieterin wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der gelieferten E-Learning-Paketen, Screencasts, Whiteboard Animationen oder Lernvideos resultieren, ist der Kunde verpflichtet, die Anbieterin von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und der Anbieterin die Kosten zu ersetzen, die dieser wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
  • Die vertraglichen Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Anbieterin verjähren in 1 Jahr ab Anspruchsentstehung.
6 Urheberrecht und Nutzungsrechte
  • Der Anbieterin steht das Urheberrecht an allen aus Projekten entstandenen Leistungen nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Das betrifft auch und insbesondere die Gestaltung des Layouts und von Grafiken, Animationen und Fotografien, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Die von der Anbieterin hergestellten E-Learnings, Videos und Konzepte sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
  • Überträgt die Anbieterin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
  • Die Nutzungsrechte der im Rahmen des Auftrags gefertigten Arbeiten gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Kunden über. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Anbieterin.
  • Der Kunde als Auftraggeber versichert, dass sämtliche Dateien, wie Bilder, Grafiken, Daten und Layouts, die der Anbieterin zur Einarbeitung der in Auftrag gegebene Projekte und damit auch zur späteren Veröffentlichung zur Verfügung gestellt wurden, rechtlich entsprechend für diesen Zweck verwendet werden dürfen. Der Auftraggeber haftet in diesem Fall für Schäden an Rechtsgütern Dritter, die durch die Verwendung dieser Dateien entstehen. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass er im Besitz aller nötigen Rechte ist und diese ggf. an die Anbieterin überträgt. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Leistungen im Rahmen des Auftrags keine gesetzlichen oder behördlichen Verbote oder Beschränkungen verletzt werden. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat er dem Auftragnehmer von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen und den Schaden zu ersetzen.
  • Die Arbeiten der Anbieterin dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht dem Anbieter vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens 2,5-facher Höhe des ursprünglich vereinbaren Honorars zu.
  • Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzung sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Anbieterin.   
7. Abnahme 
  • Abnahmetermine werden im Projektverlauf einvernehmlich durch die Parteien bestimmt. Die Anbieterin ist berechtigt, dem Kunden einzelne Leistungen zur Teilabnahme vorzulegen.
  • Gerät der Kunde in Verzug, ist die Anbieterin berechtigt, das Werk abnehmen zu lassen und die gesamte Vergütung ab diesem Zeitpunkt in Rechnung zu stellen. Bei unberechtigter Weigerung des Kunden, die Abnahme zu erteilen, gilt das Werk nach 4 Wochen ab diesem Zeitpunkt als abgenommen.
  • Sobald die Anbieterin die Leistung bzw. Teilleistung erbracht hat, wird der Kunde innerhalb von zwei Wochen eine Funktionsprüfung durchführen und die Anbieterin über das Ergebnis der Funktionsprüfung, insbesondere über auftretende offensichtliche Mängel, schriftlich unterrichten. Sofern der Kunde der Anbieterin innerhalb dieser Frist keine offensichtlichen Mängel anzeigt oder die Leistung der Anbieterin in Gebrauch nimmt, gilt die Abnahme als erteilt.
  • Anlässlich der Funktionsprüfung auftretende, abnahmerelevante Mängel wird die Anbieterin in angemessener Frist beseitigen oder in sonstiger Form beheben. Hiernach ist die betreffende Funktionsprüfung zu wiederholen. Die Abnahme darf nicht verweigert werden wegen unerheblicher Abweichungen der Leistung von der Leistungsbeschreibung.
  • Iris Braun E-Learning Design orientiert sich bei der ästhetischen und inhaltlichen Gestaltung des jeweiligen Projektes an den Vorgaben des Auftraggebers. Die Beurteilung ästhetisch-stilistischer Merkmale eines Projektes ist jedoch subjektiv und infolgedessen unterliegt die Gestaltung des Projektes der künstlerischen Freiheit.
8 Geheimhaltungspflicht
  • Die Anbieterin ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
9. Schlussbestimmungen
  • Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich–rechtliches Sondervermögen ist oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, so ist Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
  • Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
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